Newsletter

Möchten Sie über hotelspezifische Themen informiert werden?

Nachname: Vorname: E-Mail: anmelden:   abmelden:

Kontakt

Mosaic
Versicherungsmakler GmbH

Westlicher Stadtgraben 24 e
D-94469 Deggendorf

Tel +49 (09 91) 3 79 12 80
Fax +49 (09 91) 3 79 12 82
Mail info@hotelversicherer.com




Referenzen/Schadensbeispiele

Der beste Versicherungsschutz ist immer der, den man nicht benötigt. Falls notwendig, sollten Sie sich aber bedingungslos darauf verlassen können:

PACHTBETRIEBE

Ein gepachtetes Hotelgebäude wird durch das Verschulden des Pächters (oder seiner Mitarbeiter) bei einem Großbrand zerstört. Der Gebäudeversicherer des Verpächters entschädigt diesen, nimmt aber den Pächter als Verursacher in Regress (dieses Szenario ist auch bei juristisch ausgelagerten, aber in Personalunion geführten Betreibergesellschaften üblich)

Mosaic-Lösung:
standardmäßiger Einschluss hoher Mietsachschadensdeckungen bis 10 Mio. EUR

FREIZEITANGEBOTE

Gäste werden zunehmend anspruchsvoller und wollen beschäftigt werden.
Umfangreiche Freizeitangebote wollen aber auch versichert sein, z.B.:

  • Bogenschießen für Hausgäste unter Einbeziehung eines örtlichen Vereins
  • Frontcooking bzw. Kochkurse für und mit Gästen
  • Maibaumaufstellen auf dem Hotelgrundstück mit anschließender Festlichkeit
  • Beteiligungen im Rahmen eines Straßen-/Dorf-/Bergfestes oder einer Kirmes
  • Kinderbetreuung/–animation, einschl. Ausflüge/Wanderungen

Mosaic-Lösung:
Hotel-/Betriebstypische Nebenrisiken generell mitversichert

PAUSCHALARRANGEMENTS

Attraktive Eventpackages dienen zunehmend als Anreiz für Kurzaufenthalte. Zum Beispiel Wochenendarrangement incl. Heißluftballon-Flug, Theater- oder Thermenbesuch. Lt. Gesetz treten Sie in diesem Moment als Reiseveranstalter auf und haften auch für Verschulden des Kooperationspartners z.B. bei einem Unfall.

Mosaic-Lösung:
genereller Einschluss der Reiseveranstalterhaftung

LECK IM HEIZÖLTANK - EIGENSCHADEN

In einem Keller-Öltank gelangt durch Überdruck Öl in die Auffangwanne. Durch Risse im Schutzanstrich dringt das Öl ins Mauerwerk. Schadenshöhe rund 20.000 EUR. In der Gebäudeversicherung ist dieses Risiko nicht versichert. Auch der Öltankversicherer wird i.d.R. die Entschädigung verweigern, da es sich um einen Eigenschaden handelt.

Mosaic-Lösung:
genereller Einschluss von Eigenschäden in der Öltankversicherung

UMWELTSCHADENSHAFTUNG

Die seit Ende 2007 verschärfte Umweltschadenshaftung haben inzwischen fast alle Haftpflichtversicherer beitragsneutral in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen – allerdings nur für fremde Grundstücke. Haftungspotential: im Ernstfall werden Behörden und Naturschutzverbände selbständig aktiv – auch für das eigene Hotelgrundstück. Die Kosten können im Extremfall in die Millionen gehen.

Mosaic-Lösung:
eigene Grundstücke generell mitversichert

BEHÖRDLICHE OBLIEGENEITEN

In einem vollbelegten, mehrstöckigen 150-Betten-Haus entsteht nachts Feuer durch Kabelbrand an einer Kaffeemaschine. Gebäude-/Inhaltsversicherer fordern den Nachweis der vertraglich vereinbarten jährlichen Revisionen. Andernfalls besteht bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz mit der Folge des Existenzverlusts für den Hotelier.

Mosaic-Lösung:
Gebäude-, Inventar-, Betriebsausfall-Versicherung:
Verzicht des Versicherers auf zahlreiche Obliegenheiten

WASSERMEHRVERBRAUCH

ein Hotelier wird durch eine stark erhöhte Wasserverbrauchsabrechnung auf einen Rohrbruch ausserhalb des Gebäudes aufmerksam. Der Versicherer verweigert die Übernahme des Wassermehrverbrauchs.

Mosaic-Lösung:
Update-Garantie und Einschluss von Medienverlusten – nicht nur für Leitungswasser, sondern auch für Gas, Getränkeflüssigkeiten, Schwimmbad- und Öltankfüllungen

Aktuelles

… Dampfbad mal anders

Februar 2010.
Unser Kunde (4-Sterne-Landhotel) hat für einige Tage wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Durch einen Defekt in der Schwimmbad-Elektronik heizt sich das Wasser im Becken auf unglaubliche 60 Grad auf. Große Mengen Wasserdampf verteilen sich in angrenzende Flure und verziehen die Holzrahmen mehrerer Türen. Teure Wandbilder werden beschädigt.

Techniker bestätigen den Defekt an der Steuerelektronik, können diesen aber weder erklären, noch akzeptieren sie Gewährleistungsansprüche. Fehlbedienung wird ausgeschlossen. Es bleibt damit bei einem unglücklichen Ereignis, das sich einschließlich des immensen Energieaufwands der 10.000er Grenze nähert.

weiterlesen